Hafte ich für die ganze Miete, wenn wir zu zweit mieten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mitmieter sind zwar Solidarschuldner, aber nicht Gesamthandschuldner.OGH 6 Ob 203/67, 06.09.1967
- Der gleiche Grundsatz muß auch dann für die Zahlung eines Benützungsentgeltes gelten, wenn mehreren Personen vertragsmäßig die Benützung einer ganzen Liegenschaft derart eingeräumt wurde, daß jedem von ihnen die Benützung der gesamten Liegenschaft zustand und in der Folge der Rechtsgrund hiefür weggefallen ist.OGH 6 Ob 199/60, 22.06.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017328 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Miteigentümer, dem bestimmte Räume der gemeinsamen Liegenschaft zur Nutzung zugewiesen sind, darf für alle Miteigentümer vermieten. Auch wenn er das nicht ausdrücklich sagt, handelt er im Zweifel als Vertreter aller Miteigentümer. Ihr Mietverhältnis kommt daher mit allen Miteigentümern zustande, unabhängig davon, ob mit deren Anteilen Wohnungseigentum verbunden ist.
Für die Hauptforderung haften der Wohnungseigentümer und die Eigentümergemeinschaft nebeneinander, sodass Sie sich an beide halten können. Vor Gericht sind sie aber nur lose verbunden, sodass die Regel über die einheitliche Behandlung mehrerer Beteiligter nicht gilt.