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Ist mein Vertrag wertlos, wenn er in dieser Form ungültig ist?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Bauwerber
Nein, nicht immer. Ist ein Geschäft in der gewählten Form ungültig, erfüllt es aber die Voraussetzungen einer anderen Gestaltung, kann es in dieses andere Geschäft umgedeutet werden. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten diese andere Gestaltung gewollt hätten, wenn sie die Ungültigkeit gekannt hätten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.07.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Ist ein Rechtsgeschäft so, wie es nach seinem Inhalt gelten sollte, wegen Fehlens der gesetzlichen Erfordernisse oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, entspricht es aber zugleich den gesetzlichen Erfordernissen einer anderen rechtsgeschäftlichen Regelung, dann kann es im Wege der "Konversion" in dieses andere Rechtsgeschäft "umgedeutet" werden, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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