Ist ein Vertrag ungültig, wenn nur eine Seite etwas verletzt?
betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ordnet das Gesetz die Unwirksamkeit nicht ausdrücklich an, kommt es darauf an, ob der Zweck des Verbots die Ungültigkeit verlangt oder ob eine Strafe genügt. Richtet sich das Verbot nur an einen der beiden Vertragspartner, bleibt der Vertrag in der Regel gültig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.04.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ordnet das Gesetz nicht ausdrücklich an, dass ihm widersprechende Geschäfte nichtig sein sollen, so ist entscheidend, ob der Verbotszweck die Ungültigkeit verlangt oder ob sich die verletzte Norm mit der Verhängung anderer Rechtsfolgen, etwa mit einer Bestrafung begnügt. In der Regel sind Rechtsgeschäfte gültig, wenn sich das Verbot nur an einen der beiden Vertragspartner richtet (Koziol-Welser Grundriß 4. Auflage I 116 f).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 9 Z 4 Oö Wettgesetz verlangt Teilnichtigkeit.OGH 2 Ob 138/22s, 27.09.2022
- Hier: Konkurrenzklausel iSd § 37 AngG mit zu niedrig vereinbarter Karenzabgeltung.OGH 9 ObA 67/14i, 29.10.2014
- Der Verbotszweck des § 36 Abs 6 TabMG erfordert die Rechtsfolge der Nichtigkeit des Pacht- bzw Überlassungsvertrags zwischen den Streitteilen. Andernfalls würden die zwingenden Vergabekriterien des TabMG unterlaufen.OGH 2 Ob 29/14z, 28.03.2014
- Eine den Schutzzweck der §§ 115 bis 117 ArbVG beeinträchtigende Vereinbarung ist absolut nichtig.OGH 9 ObA 133/12t, 19.03.2013
- Ist dem vom Verbot nicht betroffenen Geschäftspartner bewusst, dass mit dem Vertrag gegen ein Gesetz verstoßen wird, nimmt er somit am Verstoß teil, so ist das Geschäft auch ihm gegenüber nichtig.OGH 4 Ob 2078/96h, 25.06.1996
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 3 Abs 4 ETG.OGH 6 Ob 1551/91, 11.04.1991
- Vermittlung geförderter Wohnungen durch Immobilienmakler (standeswidrig).OGH 7 Ob 657/81, 03.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 96/24v, 19.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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