Zum Inhalt springen

Ist ein Geschäft ungültig, wenn die Form nicht eingehalten wurde?

betrifft Vertragspartner, Bauherren, Unternehmer, Konsumenten
Welche Folge es hat, wenn eine gesetzliche Formvorschrift missachtet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift oder aus ihrem Sinn und Zweck. Ungültig ist ein Geschäft in der Regel nur, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet; oft bleibt der Formfehler folgenlos oder wird nur bestraft. Baurechtliche Vorschriften machen ein Geschäft im Zweifel nicht nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Welche Rechtsfolgen an die Außerachtlassung der gesetzlichen Formgebote geknüpft sind, ist den einschlägigen Vorschriften entweder unmittelbar oder nach deren Sinn und Zweck zu entnehmen. Manchmal ist das Rechtsgeschäft tatsächlich ungültig, doch ordnet dies das Gesetz in aller Regel ausdrücklich an (§§ 601, 1346 Abs 2 ABGB, § 1 NZwG). In vielen Fällen begnügt sich das Gesetz dagegen mit (verwaltungs) straf - rechtlicher Sanktion oder läßt den Formverstoß überhaupt ungeahndet. Baurechtliche Vorschriften ziehen die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen sie verstoßen, im Zweifel nicht nach sich. Bei der Vorschrift des § 37 Abs 1 zweiter Satz Tir BauO wonach der Bauführer der Baubehörde vor Baubeginn schriftlich namhaft zu machen ist, bedeutet die Schriftlichkeit lediglich eine die Gültigkeit der Bestellung des Bauführers nicht berührende Ordnungsvorschrift.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Nichtigkeit verbotener Rechtsgeschäfte
Vertragsrecht · Umdeutung eines ungültigen Geschäfts
Vertragsrecht · Gewerbevorschriften und Gültigkeit des Vertrags
Vertragsrecht · Verbot, das nur einen Vertragspartner trifft
Vertragsrecht · Sittenwidrigkeit eines Vertrags