Ist ein Geschäft ungültig, wenn die Form nicht eingehalten wurde?
betrifft Vertragspartner, Bauherren, Unternehmer, Konsumenten
Welche Folge es hat, wenn eine gesetzliche Formvorschrift missachtet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift oder aus ihrem Sinn und Zweck. Ungültig ist ein Geschäft in der Regel nur, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet; oft bleibt der Formfehler folgenlos oder wird nur bestraft. Baurechtliche Vorschriften machen ein Geschäft im Zweifel nicht nichtig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Welche Rechtsfolgen an die Außerachtlassung der gesetzlichen Formgebote geknüpft sind, ist den einschlägigen Vorschriften entweder unmittelbar oder nach deren Sinn und Zweck zu entnehmen. Manchmal ist das Rechtsgeschäft tatsächlich ungültig, doch ordnet dies das Gesetz in aller Regel ausdrücklich an (§§ 601, 1346 Abs 2 ABGB, § 1 NZwG). In vielen Fällen begnügt sich das Gesetz dagegen mit (verwaltungs) straf - rechtlicher Sanktion oder läßt den Formverstoß überhaupt ungeahndet. Baurechtliche Vorschriften ziehen die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen sie verstoßen, im Zweifel nicht nach sich. Bei der Vorschrift des § 37 Abs 1 zweiter Satz Tir BauO wonach der Bauführer der Baubehörde vor Baubeginn schriftlich namhaft zu machen ist, bedeutet die Schriftlichkeit lediglich eine die Gültigkeit der Bestellung des Bauführers nicht berührende Ordnungsvorschrift.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dasselbe gilt, wenn zwar dem Formgebot des § 55 Abs 4 TGO genüge getan wurde, jedoch der für den Rechtsakt erforderliche Beschluss des Gemeinderats diesem nicht zugrunde liegt.OGH 3 Ob 67/24k, 28.10.2024
- Hier: § 55 Abs 4 TGO 2001.OGH 3 Ob 32/11v, 22.03.2011
- Die Verwendung einer bestimmten Fertigungsklausel (wie in § 13 der Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung (K-GOA)) ist in der Regel nicht Gültigkeitsvoraussetzung für Handlungen nach außen, sondern vielmehr eine bloß im Innenverhältnis zu beachtende Ordnungsvorschrift.OGH 1 Ob 137/03h, 01.07.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 67/24k, 28.10.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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