Warum wirkt mein Vertrag erst nach der Genehmigung des Gerichts?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Eltern, Erwachsenenvertreter
Manche Verträge werden erst wirksam, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung vorliegt. Dieses Hindernis kommt nicht von Ihnen und der anderen Seite, sondern vom Gesetz. Bis zur Genehmigung, etwa durch das Gericht, entfaltet der Vertrag daher noch keine Wirkung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Von einer Rechtsbedingung spricht man, wenn der Grund, der einer sofortigen Rechtswirksamkeit eines Geschäftes entgegensteht, nicht im Willen der Parteien, sondern im Willen des Gesetzes liegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gerichtliche Genehmigung eines Vertrages ist eine aufschiebend wirkende Rechtsbedingung, weil sie nicht im Willen der Parteien, sondern im Willen des Gesetzes liegt.OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
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