Ab wann gilt ein Vertrag, den das Gericht genehmigen muss?
betrifft Vertretene Personen, Erwachsenenvertreter, Eltern, Vertragspartner
Braucht ein Vertrag die Genehmigung des Gerichts, so wird er erst mit dieser Genehmigung rechtswirksam. Vorher entfaltet er keine Wirkung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ein Vertrag, der der gerichtlichen Genehmigung bedarf, erlangt erst mit dieser Rechtswirksamkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tod des Pflegebefohlenen vor Genehmigung.OGH 4 Ob 537/83, 26.04.1983
- Hier: Aufgabe der Mietrechte eines beschränkt Entmündigten.OGH 6 Ob 636/82, 03.02.1983
- Vergleichsabschluß durch ehelichen Kindesvater.OGH 6 Ob 533/76, 04.03.1976
- Vermietung von Räumen eines gemeinsamen Hauses an einen Miteigentümer = MietSlg 21062.OGH 6 Ob 103/69, 14.05.1969
- Ungültigkeit genehmigungspflichtiger, aber nicht genehmigter Rechtsgeschäfte.OGH 8 Ob 268/64, 15.12.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 8 Ob 110/24w, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 233
- ABGB § 245 · Beginn und Fortbestand
- ABGB § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
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