Bis wann muss geleistet werden, wenn nichts vereinbart wurde?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Auftraggeber
Steht im Vertrag keine Frist für die Leistung, wird nicht ohne weiteres sofort geschuldet. Zuerst ist zu versuchen, die Frist aus der Natur der Sache zu bestimmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die in einem Vertrag nicht bestimmte Leistungsfrist ist nicht nach § 904 Satz 3 ABGB sondern nach § 1418 Abs 1 ABGB zu beurteilen; danach muß die Frist zunächst aus der Natur der Sache zu bestimmen getrachtet werden (Gschnitzer in Klang 2. Auflage II/1 352, Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 44, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 85).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Fälligkeit richtet sich primär nach der (ausdrücklichen oder konkludenten) Vereinbarung, wobei der Vertragszweck eine maßgebende Rolle spielt, und nach dem Gesetz, subsidiär nach der Natur der Leistung. Erst bei Versagen dieser Bestimmungsgründe ist „ohne unnötigen Aufschub“ zu leisten. Die Fälligkeit der Leistungsverpflichtung tritt dann erst mit der Aufforderung zur Erbringung der Leistung durch den Gläubiger ein.OGH 1 Ob 191/14s, 22.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 Ob 2/25x, 29.04.2025
- OGH 1 Ob 234/20y, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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