Darf man im Vertrag offenlassen, wer die Leistung bestimmt?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Die Regel über die Preisbestimmung beim Kauf gilt als Grundlage für alle Fälle, in denen erst später festgelegt wird, was zu leisten ist. Diese Festlegung kann ein Vertragspartner oder ein Dritter übernehmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
§ 1056 ABGB ist als Grundlage einer allgemeinen Regelung der Leistungsbestimmung durch einen Vertragspartner oder einen Dritten anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein solches Gestaltungsrecht schafft grundsätzlich zwischen den Parteien verbindliches Recht, sofern der Gestaltungsberechtigte nicht die ihm schon durch den Vertrag selbst gesetzten Grenzen überschreitet oder das Ergebnis offenbar unbillig ist.OGH 4 Ob 93/19h, 13.06.2019
- Hier: Vertrag eines Krankenversicherungsträgers mit dem Roten Kreuz über die Honorierung von Krankentransporten.OGH 6 Ob 173/02p, 20.03.2003
- Analoge Anwendung auf Fremdbestimmung durch die Vertragspartner einer Gesamtvertrages nach § 341 ASVG.OGH 2 Ob 20/92, 16.12.1992
- Analoge Anwendung auch in anderen Fällen der Leistungsbestimmung durch Dritte.OGH 14 Ob 136/86, 04.11.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 27/19g, 25.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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