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Ist ein Vertrag gültig, wenn die Leistung unklar ist?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Ein Vertrag ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich aus ihm selbst ergibt, welche Leistungen geschuldet werden. Notfalls dürfen dafür die gesetzlichen Auslegungsregeln herangezogen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Vertrag ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn sich die Leistungen aus dem Vertrag selbst, allenfalls unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 914 und 915 ABGB feststellen lassen (so schon VorE 5 Ob 571, 572/76).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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