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Gilt eine Zahlung bei Vertragsabschluss im Zweifel als Angeld?

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Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein bei Abschluß eines Vertrages im voraus gegebener Geldbetrag ist nicht nur als Begleichung eines Teiles der Geldschuld aufzufassen, ihm kommt vielmehr auch die Funktion zu, Zeichen des Abschlusses und Sicherstellung der Erfüllung zu sein. Diese Absicht bedarf keiner besonderen Erklärung, sie wird vielmehr vermutet, wenn nicht aus der Erklärung der Partei oder aus den Umständen erhellt, daß das Geleistete zu anderem Zweck gegeben wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Anzahlung oder Angeld

Nicht unbedingt. Wird ein Teil des Kaufpreises im Voraus gezahlt, ist damit oft keine Bekräftigung des Vertrags gemeint, sondern nur eine bloße Anzahlung ohne die strengen Folgen des Angelds. Vor allem eine hohe Summe spricht dagegen, das Geld als Angeld zu behandeln.

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Dann ist es im Zweifel eine bloße Teilzahlung auf den Preis und kein Angeld. Diese Bezeichnung allein schließt ein Angeld aber nicht völlig aus.

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