Gilt eine Zahlung bei Vertragsabschluss im Zweifel als Angeld?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dadurch, daß die Schriftlichkeit der Vertragserrichtung die Regel geworden ist, bedarf es eines Zeichens der Abschließung nicht, womit zumindest einer der beiden gesetzlichen Zwecke des Angeldes in aller Regel überflüssig geworden ist. Daher wird auch bei Vorauszahlung eines Teiles des Kaufpreises vielfach angenommen werden müssen, daß die Parteien damit nicht die Absicht der Vertragsbekräftigung und der Sicherstellung der Erfüllung, sondern nur eine bloße Anzahlung ohne Rechtsfolgen des § 908 ABGB (Acontozahlung) beabsichtigen.OGH 4 Ob 543/81, 29.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht unbedingt. Wird ein Teil des Kaufpreises im Voraus gezahlt, ist damit oft keine Bekräftigung des Vertrags gemeint, sondern nur eine bloße Anzahlung ohne die strengen Folgen des Angelds. Vor allem eine hohe Summe spricht dagegen, das Geld als Angeld zu behandeln.
Dann ist es im Zweifel eine bloße Teilzahlung auf den Preis und kein Angeld. Diese Bezeichnung allein schließt ein Angeld aber nicht völlig aus.