Zum Inhalt springen

Bekomme ich eine Anzahlung zurück, wenn der Vertrag scheitert?

günstig für Leistender betrifft Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Konsumenten
Zahlen Sie ein Angeld, ersetzt das keine Einigung über jene Punkte, die die Parteien noch gesondert regeln wollten. Im Angeld zeigt sich zwar der Wille zum Abschluss, der Vorbehalt bleibt aber bestehen. Kommt der Vertrag deshalb nicht zustande, können Sie das Geleistete nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Durch die Zahlung des Angeldes wird der Vorbehalt, durch Parteienvereinbarung zu wesentlichen Punkten erhobene Nebenpunkte noch besonders regeln zu wollen, nicht beseitigt. In der Hingabe des Angeldes manifestiert sich zwar regelmäßig der Abschlusswille; eine Regelung der in einem Vorbehalt genannten Nebenpunkte kann sie aber nicht ersetzen. Die im Hinblick auf einen erst zu perfektionierenden Vertrag erbrachte Leistung kann daher mangels nachträglichen Zustandekommens des Vertrages nur zu Bereicherungsansprüchen nach § 1435 ABGB führen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Anzahlung oder Angeld
Vertragsrecht · Vermutung beim vorausgezahlten Geld
Vertragsrecht · Abgrenzung Angeld und Vorauszahlung
Vertragsrecht · Angeld oder bloße Anzahlung
Vertragsrecht · Bezeichnung als Anzahlung