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Ist meine Anzahlung von zwölf Prozent ein Angeld?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nein, bei größeren Anteilen des Kaufpreises wird nicht mehr von einem Angeld ausgegangen. Beträge um 13 Prozent wurden als bloße Anzahlung gewertet, 30 Prozent als Teilzahlung. Solche Beträge verfallen daher nicht und sind auch nicht doppelt zurückzuzahlen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1953)

12 % des Kaufpreises: Angeld oder Anzahlung? (Teilzahlung a'conto)

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Vermutung beim vorausgezahlten Geld

Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.

günstig für Verkäufer Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.

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