Verliere ich meine Anzahlung, wenn der Vertrag scheitert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis sollte im Falle der nicht zeitgerechten vollständigen Erledigung des erteilten Auftrages wieder rückgängig gemacht werden.OGH 8 Ob 639/87, 18.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.
Haben Sie selbst dafür gesorgt, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist, können Sie sich darauf nicht berufen. Der Übergeber hat Anspruch auf eine zweite Chance, die geschuldete Leistung doch noch zu erbringen. Diese dürfen Sie nicht vereiteln.