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Verliere ich meine Anzahlung, wenn der Vertrag scheitert?

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Nicht unbedingt. Wird ein Teil des Kaufpreises im Voraus gezahlt, ist damit oft keine Bekräftigung des Vertrags gemeint, sondern nur eine bloße Anzahlung ohne die strengen Folgen des Angelds. Vor allem eine hohe Summe spricht dagegen, das Geld als Angeld zu behandeln.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Vielfach kann bei Vorauszahlung eines Teils des Kaufpreises angenommen werden, daß die Parteien damit nicht die Absicht der Vertragsbekräftigung und der Sicherstellung der Erfüllung, sondern nur mehr eine bloße Anzahlung ohne die Rechtsfolge des § 908 ABGB beabsichtigen. Insbesondere kann die Höhe des vorausgeleisteten Betrages gegen dessen Behandlung als Angeld sprechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Vermutung beim vorausgezahlten Geld

Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.

günstig für Verkäufer Selbst vereitelte Verbesserung

Haben Sie selbst dafür gesorgt, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist, können Sie sich darauf nicht berufen. Der Übergeber hat Anspruch auf eine zweite Chance, die geschuldete Leistung doch noch zu erbringen. Diese dürfen Sie nicht vereiteln.

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