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Verfällt mein angezahltes Geld, wenn der Kauf nicht zustande kommt?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nein, wenn es sich in Wahrheit um eine Vorauszahlung handelte. Bei großen Beträgen entspricht es in der Regel nicht dem Willen der Parteien, dass das Geld verfällt oder in doppelter Höhe zurückzustellen ist. Entscheidend ist, was Sie vereinbart haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1951)

Zur Abgrenzung von Angeld und Vorauszahlung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Vermutung beim vorausgezahlten Geld

Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.

günstig für Verkäufer Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.

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