Verfällt mein angezahltes Geld, wenn der Kauf nicht zustande kommt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1951)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entgelt für Optionseinräumung.OGH 6 Ob 2317/96w, 26.05.1997
- Bei großen Beträgen wird es ja nicht dem Parteiwillen entsprechen, daß diese Beträge unter Umständen verfallen oder in doppelter Höhe zurückgestellt werden sollen.OGH 1 Ob 750/78, 21.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer bei Abschluss eines Vertrags Geld im Voraus gibt, zahlt damit nicht nur einen Teil der Schuld, sondern setzt auch ein Zeichen des Abschlusses und eine Sicherstellung der Erfüllung. Diese Absicht wird vermutet, solange nicht die Erklärungen oder die Umstände einen anderen Zweck zeigen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.