Zum Inhalt springen

Bekomme ich meine Vorleistung zurück, wenn kein Vertrag entsteht?

günstig für Leistender betrifft Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Haben Sie in Erwartung eines erst abzuschließenden Vertrags schon etwas geleistet und kommt der Vertrag dann nicht zustande, können Sie das Geleistete zurückfordern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Eine in Erwartung eines erst abzuschließenden Vertrages erbrachte Vorleistung ist wegen Nichtzustandekommens des Vertrages rückforderbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Ansprüche aus einem Vorvertrag
Mietrecht · Rückforderung der Mietzinsvorauszahlung
Mietrecht · Rückforderung der Ablöse bei kurzer Dauer
Vertragsrecht · Zahlung zurückhalten bis zur Gegenleistung
Vertragsrecht · Kein Rückforderungsrecht bei Vertragserfüllung