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Darf das Gericht eine Lücke im Vertrag selbst ausfüllen?

betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer, Käufer
Ja, aber nur im Rahmen dessen, was Sie beide gewollt haben. Gefragt wird, welche Lösung redliche und vernünftige Vertragspartner unter Berücksichtigung der übrigen Bestimmungen, des verfolgten Zwecks und der Übung im Verkehr vereinbart hätten. Fehlt eine Einigung überhaupt oder hätten Sie unter diesen Umständen anders oder gar nicht abgeschlossen, ist eine Ergänzung nicht möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die Grenze richterlicher Vertragsergänzung ist der Mangel der Einwilligung im Sinne des § 869 oder die Erkenntnis, dass die Parteien den Vertrag unter solchen Umständen nicht oder anders geschlossen hätten. Unter Berücksichtigung der übrigen Vertragsbestimmungen und des von den Parteien verfolgten Zweckes sowie unter Heranziehung der Verkehrssitte ist zu prüfen, welche Lösung redliche und vernünftige Parteien vereinbart hätten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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