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Wann wird mein Vertrag durch Auslegung ergänzt?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Eine Vertragslücke wird vor allem dann durch Auslegung geschlossen, wenn die gesetzlichen Ersatzregeln erkennbar nicht gewollt waren, aber auch nichts anderes vereinbart wurde. Dasselbe gilt, wenn die gesetzliche Regelung für Ihren Fall unangemessen oder unbillig wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ergänzende Vertragsauslegung hat vor allem dann einzutreten, wenn die Parteien die Anwendung vorhandenen Dispositivrechtes jedenfalls nicht wollten, dennoch aber selbst keine Regelung trafen, oder wenn sich die vorhandene gesetzliche Regelung für den konkreten Fall als unangemessen, nicht sachgerecht, unbillig etc erweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 17.

Im Gesetz

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