Wie wird eine Lücke in meinem Vertrag geschlossen?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Fehlt im Vertrag eine Regelung, wird die Lücke danach geschlossen, was die Beteiligten vernünftigerweise vereinbart hätten. Herangezogen werden auch die Übung im redlichen Verkehr, Treu und Glauben sowie die allgemeine Verkehrsauffassung. Keiner dieser Gesichtspunkte hat von vornherein Vorrang.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Als Mittel der ergänzenden Vertragsauslegung kommen der hypothetische Parteiwille, die Übung des redlichen Verkehrs, der Grundsatz von Treu und Glauben sowie die Verkehrsauffassung in Betracht, wobei unter diesen Aspekten keine feste Rangfolge besteht, sondern unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten die Lücke so zu schließen ist, wie es der Gesamtregelung des Vertrages gemessen an der Parteienabsicht am besten entspricht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: planwidrig unvollständiger Fremdwährungskreditvertrag.OGH 4 Ob 3/22b, 24.05.2022
- In erster Linie ist dabei auf den Vertragszweck Bedacht zu nehmen.OGH 8 Ob 121/15z, 25.11.2015
- Ein unsachliches Ergebnis ohne angemessenen Interessenausgleich der beteiligten Vertragsparteien lässt sich über eine ergänzende Vertragsauslegung nicht erzielen, weil es nicht der hypothetischen Absicht vernünftiger Parteien entsprechen kann.OGH 1 Ob 37/14v, 18.09.2014
- Hier: Ergänzende Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung („geblockte" Altersteilzeit).OGH 8 ObA 23/09d, 29.09.2009
- Ungeachtet der Unredlichkeit aller Beteiligten bei der Steuerhinterziehung kommt es auf die fiktive Absicht redlicher Parteien an, was sie für den nicht vorbedachten Fall vereinbart hätten.OGH 6 Ob 157/05i, 25.08.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 34.
- OGH 4 Ob 44/24k, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 108/23b, 31.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 3/22b, 24.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 168/17g, 21.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 86/17p, 25.07.2017
- OGH 5 Ob 166/15w, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Voraussetzungen der Vertragsergänzung
Vertragsrecht · Ergänzung einer Vertragslücke
Vertragsrecht · Lücke im Vertrag
Vertragsrecht · Lücke im Vertrag schließen
Vertragsrecht · Ergänzende Auslegung eines Vertrags