Darf ein Gericht meinen Vertrag um fehlende Punkte ergänzen?
betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ein Vertrag darf vom Gericht nur dann gedanklich ergänzt werden, wenn er tatsächlich eine Lücke hat. Ist der Punkt im Vertrag geregelt, bleibt es bei dieser Regelung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Eine ergänzende Vertragsauslegung hat nur dann Platz zu greifen, wenn eine "Vertragslücke" vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließende Vertragslücke kann sich aber auch aus erst nach Vertragsabschluss eintretenden – nach dem Parteiwillen beachtlichen – Entwicklungen ergeben, wobei eine Änderung solcher bei Vertragsabschluss maßgeblicher Umstände auch aus einer nachträglichen Änderung der Rechtslage resultieren kann.OGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
- Hier: Keine Lücke in einer Vereinbarung eines anteiligen Ersatzes von "Betriebs- und Instandhaltungskosten, Steuern und öffentlichen Abgaben sowie Kosten für den Energieverbrauch", die keinen solchen Ersatz für Investitionen vorsiehtOGH 2 Ob 181/23s, 14.12.2023
- Hier: planwidrig unvollständiger Fremdwährungskreditvertrag, die Parteien ließen die Verknüpfung von Euro und Schweizer Franken im Vertrag völlig offen.OGH 4 Ob 3/22b, 24.05.2022
- Darauf, ob den Parteien das Eintreten des Konflikts vorhersehbar war, kommt es für die Bejahung der ergänzenden Vertragsauslegung nicht an.OGH 3 Ob 122/14h, 18.02.2015
- Hier: Ergänzende Auslegung eines Schiedsrichtervertrags hinsichtlich des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.OGH 4 Ob 197/13v, 17.02.2014
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Eine Vertragslücke besteht darin, dass im Vertrag für bestimmte Problemfälle keine Regelung getroffen wurde.OGH 2 Ob 92/11k, 30.08.2012
- Hier: Zur (Un)Widerruflichkeit eines einer Bank erteilten Überweisungsauftrags.OGH 3 Ob 166/08w, 03.09.2008
- Eine Vertragslücke würde voraussetzen, dass der Vertrag planwidrig unvollständig geblieben wäre.OGH 3 Ob 125/05m, 21.12.2005
- Selbst wenn man von der Notwendigkeit einer Regelung ausgeht, greift in einem solchen Fall primär das dispositive Recht ein, dessen Zweck es gerade ist, für im Vertrag nicht geregelte Fragen Regeln zur Verfügung zu stellen.OGH 3 Ob 146/01v, 20.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 3 Ob 55/26y, 23.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 124/25a, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
- OGH 8 Ob 16/24x, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 20/23a, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 49/22z, 01.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 3/22b, 24.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 119/20w, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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