Zählt für die Auslegung auch, was nachher geschehen ist?
betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Um herauszufinden, was die Vertragspartner wirklich wollten, darf auch ihr Verhalten vor und nach dem Vertragsabschluss herangezogen werden. Nicht nur der Text des Vertrags ist maßgeblich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Bei der Vertragsauslegung ist auch das dem Abschluß vorangehende oder nachfolgende Verhalten der Vertragspartner zur Beurteilung der Parteiabsicht heranzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Auslegung von Verträgen ist das Gesamtverhalten der Parteien und der Zweck der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen. Auch das dem Vertragsabschluss folgende Verhalten kann zur Interpretation herangezogen werden, wenn sich darin die bei Vertragsabschluss bestandene Parteiabsicht manifestiert.OGH 8 Ob 168/08a, 23.02.2009
- Keine Rückwirkung einer Deckungserweiterung; hier: "Rahmenvereinbarung" der Notariatskammer.OGH 7 Ob 83/04p, 26.05.2004
- Bei der Auslegung von Verträgen ist das Gesamtverhalten der Parteien und der Zweck der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen. Nachfolgendes Verhalten ist zur Interpretation dann heranzuziehen, wenn sich darin die bei Vertragsschluß bestandene Parteiabsicht manifestiert.OGH 3 Ob 84/97t, 16.09.1998
- Unbeanstandet gebliebene Methoden der Aufgabenlösung in einem vorangegangenen Vertragsfall.OGH 6 Ob 686/83, 09.06.1983
- Gesamtes VerhaltenOGH 1 Ob 45/72, 15.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 25.
- OGH 7 Ob 193/25w, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 62/25w, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 45/25f, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 193/23f, 21.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 192/23p, 20.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 182/20f, 18.03.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 56/19d, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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