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Zählt für die Auslegung auch, was nachher geschehen ist?

betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Um herauszufinden, was die Vertragspartner wirklich wollten, darf auch ihr Verhalten vor und nach dem Vertragsabschluss herangezogen werden. Nicht nur der Text des Vertrags ist maßgeblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Bei der Vertragsauslegung ist auch das dem Abschluß vorangehende oder nachfolgende Verhalten der Vertragspartner zur Beurteilung der Parteiabsicht heranzuziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 25.

Im Gesetz

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