Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn wir einen Ausdruck verschieden verstehen?

günstig für Empfänger betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Dann kommt es darauf an, wie der Empfänger die Erklärung verstehen musste. Nicht die innere Vorstellung dessen, der erklärt hat, entscheidet, sondern der Sinn, den die Worte für die andere Seite haben mussten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung eines Ausdruckes ist dieser so zu verstehen, wie ihn der Empfänger der Erklärung verstehen mußte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Auslegung eines Vergleichs
Vertragsrecht · Auslegung unklarer Vertragsbestimmungen
Vertragsrecht · Übereinstimmender Wille geht dem Wortlaut vor
Vertragsrecht · Auslegung nach dem Empfängerhorizont
Arbeitsrecht · Auslegung der Kündigungserklärung