Was gilt, wenn im Vertrag etwas anders steht als gemeint?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer
Waren sich beide Seiten in der Sache einig, gilt das, was sie übereinstimmend gewollt haben. Darauf, wie die gewählten Worte objektiv zu verstehen wären, kommt es dann nicht mehr an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Der objektive Erklärungswert verliert seine Bedeutung, wenn sich die Parteien in der Sache einig sind. Es gilt dann ihr übereinstimmender Wille, gleichgültig, ob die Ausdrucksmittel diesen Willen nach objektiven Kriterien zutreffend wiedergeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Vertragsparteien hatten beim vereinbarten Erlöschen der Servitut die Errichtung einer – letztlich nicht gebauten – öffentlichen Straße vor Augen, die für die Servitutsberechtigten „ohne tatsächliche und rechtliche Beschränkungen“ befahrbar wäre.OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025
- Hier: Nach dem übereinstimmenden Parteiwillen hing die (Verkaufs-)Leistung lediglich von der von der Verkäuferin zugesagten Liegenschaftsteilung ab, was als aufschiebende Bedingung zu qualifizieren ist; die konkrete vertragliche, aber rechtlich unzutreffende Formulierung „Wiederkaufsrecht“ verliert daher demgegenüber ihre Bedeutung.OGH 10 Ob 51/22f, 22.11.2022
- Hier: Auslegung einer Geschäftsführerbestellung hinsichtlich eines tatsächlich (nicht) beabsichtigten Tätigwerdens als handels- oder gewerberechtlicher Geschäftsführer.OGH 6 Ob 182/22s, 18.11.2022
- Der natürliche Konsens der Parteien geht dem objektiven Erklärungswert (also auch dem allfälligen Urkundeninhalt) vor.OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017
- Das hat auch für einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen zu gelten, wenn bei den Beteiligten - in Analogie zum gemeinsamen Wollen der Vertragsteile - ein gemeinsames Verstehen der Willenserklärung vorliegt.OGH 5 Ob 188/04i, 28.09.2004
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- Der vom Objektiven Erklärungswert abweichende Wille, den der andere Teil erkannt hat, geht vor. Das muss umsomehr gelten, wenn bei beiden Parteien Übereinstimmung über einen vom schriftlichen Text abweichenden Inhalt einer Vereinbarung besteht.OGH 10 ObS 190/90, 08.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 234/24s, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 113/25f, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 42/25d, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 225/24k, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 132/24s, 18.02.2025
- OGH 8 ObA 32/24z, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 68/24i, 25.06.2024, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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