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Was gilt, wenn ein Wort im Vertrag unklar ist?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Unternehmer
Führt der buchstäbliche Sinn nicht weiter, wird erforscht, was die Parteien tatsächlich beabsichtigt haben. Erst danach wird der Vertrag ergänzt oder berichtigt. Der Wortlaut ist unmaßgeblich, wenn er die Absicht der Parteien erweislich unrichtig wiedergibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 31.07.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Versagt die Auslegung des in einem Vertrag gebrauchten Ausdruckes nach seinem buchstäblichen Sinn, so ist die Absicht der Parteien zu erforschen und schließlich der Vertrag zu ergänzen bzw zu korrigieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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