Darf mein Dienstgeber eine langjährige Vergünstigung wieder streichen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: 50 %ige Ermäßigung der Besuchsgebühren eines städtischen Kindergartens oder Horts für Gemeindebedienstete dieser Stadt wurde nach fast 40-jähriger Gewährung aufgehoben.OGH 8 ObA 391/97a, 22.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 137/18i, 28.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 95 · Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird eine Sonderzahlung über viele Jahre ohne Vorbehalt gewährt und von den Arbeitnehmern schon als selbstverständlich angesehen, entsteht eine betriebliche Übung. Mit der Annahme der Zahlung wird sie Inhalt Ihres Arbeitsvertrags und kann nicht mehr einseitig widerrufen werden; geringfügig unterschiedliche Auszahlungstermine schaden nicht.
Ja, wenn sie im Betrieb allgemein gewährt wird. Entscheidend ist nicht, ob alle Begünstigten sie in Anspruch genommen haben, sondern ob sie jedem gewährt wurde, der darum ansuchte. Dann dürfen auch Sie damit rechnen, sie in derselben Lage unter denselben Voraussetzungen zu bekommen; beweisen müssen Sie diese Übung allerdings selbst.