Zum Inhalt springen

Steht mir eine jahrelang gezahlte Zulage weiterhin zu?

günstig für Dienstgeber betrifft Beamte, Vertragsbedienstete, öffentliche Dienstgeber
Nein, wenn die nötige Genehmigung fehlt. Eine zusätzliche privatrechtliche Entlohnung für Aufgaben, zu denen Sie ohnehin dienstlich verpflichtet sind und für die Sie bereits voll bezahlt werden, braucht zumindest die ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Organs. Dass untergeordnete Stellen eine gesetzwidrige Übung jahrelang geduldet haben, verpflichtet den Dienstgeber für die Zukunft nicht, auch wenn Sie gutgläubig waren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Für eine zusätzliche privatrechtliche Entlohnungsvereinbarung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Dienstgeber und seinen Beamten für Tätigkeiten, zu denen sie aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses verpflichtet sind und für das sie nach dem GehG 1956 ohnedies voll entlohnt werden, ist - lehnt man eine solche nicht überhaupt mangels gesetzlicher Grundlage ab - ebenso wie bei einer solchen Entlohnungsvereinbarung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Dienstgeber und seinen Vertragsbediensteten (8 ObA 223/94, SZ 67/141) zumindest eine ausdrückliche Genehmigung durch das zuständige Organ (hier Bundesministerium) erforderlich; eine stillschweigende Genehmigung durch Dulden einer gesetzwidrigen Vorgangsweise untergeordneter Stellen kann den Dienstgeber auch gegenüber gutgläubigen Arbeitnehmern nicht zur Zahlung derartiger Entgelte für die Zukunft verpflichten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Dienstnehmer Arbeitsrecht beim freien Dienstvertrag

Arbeitsrechtliche Regeln, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit abstellen und nicht den sozial Schwächeren schützen sollen, können auch auf einen freien Dienstvertrag sinngemäß angewendet werden. Ob das auch für die allgemeinen Regeln über die Abfertigung gilt, ist damit nicht entschieden.

günstig für Dienstnehmer Schutzvorschriften für freie Dienstnehmer

Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften können auch für freie Dienstnehmer sinngemäß gelten, wenn diese ebenso schutzbedürftig sind wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Entscheidend sind die organisatorischen Umstände der Arbeit und die Frage, ob die eigene Entschlussfreiheit auf ein Mindestmaß eingeschränkt ist. Ist die Nähe zum Arbeitnehmer besonders stark ausgeprägt, gilt daher auch der Grundsatz der Gleichbehandlung.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Betriebliche Übung bei Sonderzahlungen
Arbeitsrecht · Betriebliche Übung als Vertragsinhalt
Arbeitsrecht · Sondervereinbarungen bei Sozialversicherungsträgern
Arbeitsrecht · Zulage für handwerkliche Tätigkeit
Arbeitsrecht · Nebengebühren und Zulagen im öffentlichen Dienst