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Wird eine jahrelang gezahlte Sonderzahlung Teil meines Arbeitsvertrags?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gemeindebedienstete, Betriebsrat
Ja. Wird eine Sonderzahlung über viele Jahre ohne Vorbehalt gewährt und von den Arbeitnehmern schon als selbstverständlich angesehen, entsteht eine betriebliche Übung. Mit der Annahme der Zahlung wird sie Inhalt Ihres Arbeitsvertrags und kann nicht mehr einseitig widerrufen werden; geringfügig unterschiedliche Auszahlungstermine schaden nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Gewährt eine Gemeinde ihren Arbeitnehmern seit fast zwanzig Jahren ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Unpräjudizialität für die Zukunft oder des Zulangens der Finazgebarung in sukzessivem Ausbau einen "einmaligen" fünfzehnten Bezug und wird diese Sonderzahlung von den Arbeitnehmern schon als Selbstverständlichkeit angesehen, begründet sie eine betriebliche Übung, die durch die in der Annahme der Sonderzahlung zum Ausdruck kommende Zustimmung der Arbeitnehmer zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge wird, der nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Das Zustandekommen und die Rechtswirksamkeit dieser betreffenden Übung ist von allenfalls geringfügigen unterschiedlichen Auszahlungstermine und Stichtagen unabhängig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Widerruf sozialer Vergünstigungen

Ja, wenn es sich um eine Begünstigung handelt, die aus sozialen Gründen auch anderen Personengruppen gewährt wird. Solche Vorteile sind kein Teil des Entgelts aus Ihrem Arbeitsvertrag und daher widerruflich, selbst nach jahrzehntelanger Gewährung.

günstig für Arbeitgeber Rückverrechnung anteiliger Sonderzahlungen

Ja, wenn die Sonderzahlung im angebrochenen Jahr nur anteilig zusteht. Ihnen muss klar sein, dass die im Lauf des Jahres ausgezahlte Sonderzahlung an das ganze Jahr geknüpft ist und bei früherem Ende des Arbeitsverhältnisses anteilig gegen spätere Ansprüche aufgerechnet wird. Auf einen gutgläubigen Verbrauch können Sie sich dann nicht berufen.

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