Wofür darf der Auftraggeber den einbehaltenen Betrag verwenden?
günstig für Auftraggeber betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bauherren
Wird ein Haftrücklass oder eine Haftrücklassgarantie vereinbart, kann das ein redlicher Empfänger nur so verstehen, dass damit auch der notwendige Aufwand für die Behebung von Mängeln gedeckt sein soll. Aus welchem Grund der Unternehmer die Verbesserung letztlich nicht durchführt, spielt dabei keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Vom Standpunkt eines redlichen Erklärungsempfängers aus kann daher die Vereinbarung eines Haftrücklasses oder einer Haftrücklaßgarantie nicht anders verstanden werden als daß dadurch auch der Anspruch auf den notwendigen Verbesserungsaufwand gedeckt sein soll, gleich aus welchem Grund letztlich die Verbesserung durch den Unternehmer unterbleibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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