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Wofür darf der Auftraggeber den einbehaltenen Betrag verwenden?

günstig für Auftraggeber betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bauherren
Wird ein Haftrücklass oder eine Haftrücklassgarantie vereinbart, kann das ein redlicher Empfänger nur so verstehen, dass damit auch der notwendige Aufwand für die Behebung von Mängeln gedeckt sein soll. Aus welchem Grund der Unternehmer die Verbesserung letztlich nicht durchführt, spielt dabei keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Vom Standpunkt eines redlichen Erklärungsempfängers aus kann daher die Vereinbarung eines Haftrücklasses oder einer Haftrücklaßgarantie nicht anders verstanden werden als daß dadurch auch der Anspruch auf den notwendigen Verbesserungsaufwand gedeckt sein soll, gleich aus welchem Grund letztlich die Verbesserung durch den Unternehmer unterbleibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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