Muss ich trotz Mängeln zahlen, wenn ein Haftrücklass vereinbart ist?
günstig für Besteller betrifft Auftraggeber, Bauherren, Werkunternehmer
Aus der bloßen Vereinbarung eines Haftrücklasses folgt nicht, dass Sie auf mehr verzichtet haben. Sie können weiterhin einwenden, dass der Werklohn noch nicht fällig ist, weil die Arbeit mangelhaft ist und nicht verbessert wurde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Allein aus der Vereinbarung eines Haftrücklasses ist nicht abzuleiten, daß der Besteller auf den Einwand mangelnder Fälligkeit wegen geschuldeter mangelhafter Verbesserung des Werkes verzichtet.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 128/23m, 04.04.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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