Sichert der Haftrücklass auch meinen Anspruch auf Mängelbehebung?
günstig für Werkbesteller betrifft Bauherren, Werkbesteller, Bauunternehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer
Ja. Ein Haftrücklass oder eine Haftrücklassgarantie sichert nach allgemeinem Sprachgebrauch die Ansprüche wegen Mängeln und damit auch Ihren Anspruch darauf, dass das mangelhafte Werk verbessert wird. Lassen Sie den Mangel von jemand anderem beheben und fordern Sie dafür das Geld vom Unternehmen, fällt der Grund für den Einbehalt insoweit weg.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Der Haftrücklaß oder die Haftrücklaßgarantie soll nach dem allgemeinem Sprachgebrauch ganz offensichtlich die Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werkes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Wann der Haftrücklass bezahlt wird, hat auf den Zeitpunkt des Entstehens der Werklohnforderung keinen Einfluss. (Hier: Frage der Anwendbarkeit des § 1396a ABGB.)OGH 6 Ob 113/06w, 29.06.2006
- Das vertragliche Leistungsverweigerungsrecht ist verbraucht, wenn der Besteller von seinem Recht nicht Gebrauch macht und den Werklohn vor Fälligkeit (zur Gänze, also auch im Ausmaß des Haftrücklasses) bezahlt.OGH 6 Ob 113/05v, 23.06.2005
- Hat der Besteller den Mangel durch einen Dritten beseitigen lassen und begehrt das erforderliche Deckungskapital vom Unternehmen, dann fällt insoweit jeglicher Grund für die Einbehaltung eines Haftungsrücklasses weg.OGH 1 Ob 110/99d, 05.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 14.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/23b, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 121/22w, 24.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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