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Wie viel darf ich wegen möglicher Mängel zurückbehalten?

betrifft Bauherr, Werkunternehmer, Käufer
Eine Haftrücklassgarantie soll bewirken, dass das volle Entgelt ausbezahlt wird und der Erwerber dennoch für Mängel abgesichert ist, die erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckt werden. Sie löst also nur den Betrag ab, den der Erwerber sonst einbehalten dürfte. Ist ein Haftrücklass in bestimmter Höhe vereinbart, kann das Recht, die Zahlung zurückzuhalten, auf diesen Betrag beschränkt sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Haftrücklaßgarantie hat grundsätzlich den Zweck, die Auszahlung des vollen Entgeltes zu erreichen und dem Erwerber dennoch Sicherheit für erst später, innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckte Mängel zu gewähren. Sie dient also nur der Ablösung des Haftrücklasses, der sonst unabhängig von der Entdeckung von Mängeln vom Erwerber einbehalten werden dürfte. Die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe könnte daher in Abänderung der allgemeinen Regel das Recht der Leistungsverweigerung auf den vereinbarten Betrag beschränken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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