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Muss die Absicht bewiesen werden, eine Grenze zu umgehen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Vertragspartner
Für ein Umgehungsgeschäft ist nötig, dass sich die Beteiligten bewusst waren, die gesetzlichen Grenzen zu umgehen, etwa die Obergrenzen beim Mietzins. Eine besondere, eigens nachgewiesene Umgehungsabsicht ist dafür aber nicht erforderlich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Judikatur fordert die Absicht (das Bewußtsein) der Parteien, die vom Gesetz gezogenen Schranken (hier die Mietzinsobergrenzen) zu umgehen. Der Nachweis einer speziellen Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Fristwahrung bei der Mietzinsüberprüfung

Nein. Um die Frist zu hemmen, müssen Sie geltend machen, dass die Mietzinsvereinbarung selbst unwirksam ist. Beanstanden Sie nur die Vorschreibung zu einzelnen Zinsterminen, ist die Unwirksamkeit bloß eine Vorfrage und die Frist läuft weiter.

günstig für Vermieter Frist für die Überprüfung des Mietzinses

Die Frist, innerhalb der Sie einen überhöhten Mietzins beanstanden können, wahren Sie nur mit einem rechtzeitigen und inhaltlich begründeten Antrag. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch endgültig verloren.

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