Wer muss beweisen, dass ein Vertrag der Umgehung dient?
betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vertragsparteien
Wenn Sie behaupten, dass ein Vertrag nur dazu dient, eine gesetzliche Regelung zu umgehen, müssen Sie die Voraussetzungen dafür beweisen. Die Beweislast liegt also bei dem, der sich darauf beruft.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Wer das Vorliegen eines Umgehungsgeschäftes behauptet, hat die Voraussetzungen hiefür zu beweisen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 5 Ob 31/25g, 30.10.2025
- OGH 6 Ob 183/24s, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 193/21g, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 31/22t, 28.04.2022, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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