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Ist ein Vertrag ungültig, wenn er nur zum Schein geschlossen wurde?

betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer
Ja, aber nur dann, wenn beide Seiten überhaupt kein Geschäft abschließen wollten. War ein Teil wirklich gewollt und nur ein anderer Teil zum Schein vereinbart, gelten die Regeln über die Teilnichtigkeit. Sollte mit dem Scheingeschäft ein anderes Geschäft verdeckt werden, wird dieses nach seinem wahren Inhalt beurteilt und ist insoweit wirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Nichtig ist ein Scheingeschäft nur dann, wenn die Parteien überhaupt nicht die Absicht hatten, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (absolutes Scheingeschäft).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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