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Wann ist ein Geschäft nur ein Schein?

betrifft Vertragsparteien, Dritte, Behörden
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn beide Seiten einig sind, dass das Erklärte nicht gelten soll. Sie erzeugen dann bewusst nur den äußeren Anschein eines Vertrags, ohne dass die damit verbundenen Wirkungen eintreten sollen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich der Erklärende und der Erklärungsempfänger darüber einig sind, dass das Erklärte nicht gelten soll, wenn also die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 17.

Im Gesetz

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