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Bleibt das Wohnrecht bestehen, wenn das Grundstück geteilt wird?

günstig für Wohnungsberechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Liegenschaftseigentümer, Käufer, Erben
Ja. Ein Wohnungsrecht belastet immer die ganze Liegenschaft. Wird sie geteilt, haften alle Teilstücke weiter für das Wohnungsrecht, auch solche, auf denen es tatsächlich gar nicht ausgeübt werden kann. Dass im Grundbuch bestimmte Räume genannt sind, schränkt diese Haftung nicht ein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1966)

Das Wohnungsrecht belastet stets den ganzen Grundbuchskörper; im Falle einer Teilung der belasteten Liegenschaft haften alle Teilstücke für das Wohnungsrecht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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