Ab wann muss ich mir die Ware woanders besorgen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 228/17h, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie haben die Wahl zwischen Erfüllung samt Ersatz des Verspätungsschadens und Rücktritt samt Ersatz des Nichterfüllungsschadens. Halten Sie ausdrücklich am Vertrag fest, können Sie die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung nicht daneben verlangen, auch wenn Sie damit einen Stillstand Ihres Betriebs vermieden haben. Das Verlangen nach Ersatz der Differenz gilt dann auch nicht als stillschweigender Rücktritt.
Nicht, wenn Sie einen triftigen Grund hatten. Weil die bloße Vertrauenslage vor dem Vertrag schwächer bindet, genügt es, dass neu aufgetretene Umstände den Abschluss unzumutbar machen und der Rückzug nicht auf sachfremden Überlegungen beruht. Umstände, die allein aus Ihrer eigenen Sphäre stammen, zählen dabei nicht.