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Darf ich einen unkündbaren Vertrag beenden, wenn ständig Geld verlangt wird?

günstig für Auflösungswilliger betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Mieter, Pächter
Ja. Versucht Ihr Vertragspartner über längere Zeit, Geldforderungen durchzusetzen, die im Vertrag keine Deckung haben, und erweckt er dabei den Eindruck, dazu berechtigt zu sein, dürfen Sie das Dauerschuldverhältnis vorzeitig auflösen, selbst wenn Unkündbarkeit vereinbart war. Bei einem Kündigungsverzicht gilt allerdings ein strenger Maßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Ein Verhalten eines Vertragspartners im Dauerschuldverhältnis, das sich insgesamt dahin qualifizieren lässt, dass er beim Geschäftspartner durch einen längeren Zeitraum im Vertrag nicht begründete Geldforderungen unter Erweckung des Eindruckes, er sei zur Stellung dieser Forderungen berechtigt, durchzusetzen versucht, berechtigt zur vorzeitigen Auflösung des Dauerschuldverhältnisses auch bei vereinbarter Unkündbarkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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