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Kann ich einen Dauervertrag beenden, wenn er unerwartet viel schwieriger wurde?

betrifft Unternehmer, Konsument, Kunde, Vertragspartner
Ja, aber nur bei einer erheblichen und nicht vorhersehbaren nachträglichen Erschwerung der geschuldeten Leistung. Dass die Leistung für eine Seite bloß schwieriger oder teurer geworden ist, reicht dafür nicht aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 06.04.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Unvorhergesehene und erhebliche nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung kann einen wichtigen Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses bilden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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