Kann ein laufender Vertrag vorzeitig beendet werden?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ein auf Dauer angelegter Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn Gründe vorliegen, die bei anderen Verträgen einen Rücktritt rechtfertigen würden. Die Auflösung wirkt dabei nur für die Zukunft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (56 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ein Dauerschuldverhältnis kann vorzeitig mit der Wirkung ex nunc aufgelöst werden, wenn Gründe vorliegen, die bei Verträgen anderer Art einen Rücktritt rechtfertigten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch bei vereinbarter Unkündbarkeit.OGH 9 Ob 10/19i, 27.02.2019
- Betrifft Versicherungsvertrag.OGH 7 Ob 208/15m, 06.07.2016
- Hier: Bestandvertrag in einem Einkaufszentrum.OGH 4 Ob 48/11d, 12.04.2011
- Hier: Namensrechtlicher Gestattungsvertrag.OGH 17 Ob 2/10h, 21.06.2010
- Ob eine Klausel, die eine Sperre des Diensteangebots bei noch aufrechtem Mobiltelefonievertrag unter Andauern der Zahlungspflicht des Kunden für auf die Zeit der Sperre entfallende Grundentgelte ermöglicht, zulässig ist, unterliegt unabhängig von den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund einer nachprüfenden Kontrolle.OGH 4 Ob 91/08y, 10.06.2008
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Als wichtige Gründe kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung der vertraglichen Bindungen nicht zumutbar erscheinen lassen.OGH 10 Ob 45/08b, 06.05.2008
- Die Streichung des Klägers aus der Liste der sicherheitstechnischen Zentren berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, da eine Streichung aus der Liste dem Arbeitgeber indiziert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines sicherheitstechnischen Zentrums nicht (mehr) erfüllt sind.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Befristete wie unbefristete Dauerschuldverhältnisse können analog den §§ 1117f ABGB, aber auch zu anderen Regelungen im ABGB mit der Wirkung ex nunc jederzeit aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden.OGH 3 Ob 289/03a, 29.06.2004
- Die wichtigen Gründe in der Person des Bestandnehmers müssen die Interessen des Bestandgebers soweit nachteilig berühren, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise einen verständigen Bestandgeber zur Vertragsauflösung veranlassen würden und diese als gerechte, dem Sachverhalt adäquate Maßnahme erscheinen lassen.OGH 3 Ob 151/02f, 23.10.2002
- Hier: Verstoß des Versicherers gegen die vereinbarte Bestklausel.OGH 7 Ob 69/01z, 27.04.2001
- Hier: § 1117 ABGB.OGH 6 Ob 59/00w, 23.11.2000
- Genereller Maßstab für das Vorhandensein eines wichtigen Auflösungsgrunds sind Vertragsverletzungen, die bei Zielschuldverhältnissen zum Rücktritt nach § 918 Abs 1 und § 920 erster Satz ABGB berechtigen, Verhaltensweisen, die nach den für bestimmte Dauerschuldverhältnisse normierten Beendigungstatbeständen eine fristlose Auflösung gestatten und Umstände, die eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zulassen.OGH 1 Ob 340/98a, 23.03.1999
- Hier: § 22 HVertrG.OGH 3 Ob 244/98y, 11.11.1998
- Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen.OGH 1 Ob 342/97v, 30.06.1998
- Hier: VermittlungsvertragOGH 8 Ob 1624/93, 09.09.1993
- Hier: Gesellschaftsvertrag; SacheinlagevertragOGH 1 Ob 685/90, 18.09.1991
- Wenn eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. Selbst vereinbarte Unkündbarkeit steht der Auflösung des Dauerschuldverhältnisses aus einem wichtigen Grund nicht entgegen, daher auch nicht die Aufzählung von bestimmten Auflösungsgründen.OGH 1 Ob 725/81, 14.10.1981
- Es muss sich aber um Gründe handeln, welche nicht schon im Zeitpunkt der Begründung des Dauerschuldverhältnisses bekannt waren (hier: Wohnheim - Pensionsvertrag).OGH 6 Ob 709/78, 14.12.1978
- Bezug einer Loseblatt - Gesetzessammlung.OGH 1 Ob 72/70, 18.06.1970
- Übergabsvertrag ist aber Vertrag sui generis, Rücktritt nicht möglich.OGH 7 Ob 200/69, 12.11.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 56.
- OGH 3 Ob 55/26y, 23.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 113/25h, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 1/23b, 15.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 60/21s, 15.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 121/19h, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 53/18d, 24.05.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 10/19i, 27.02.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 4/17x, 27.01.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 208/15m, 06.07.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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