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Kann ein laufender Vertrag vorzeitig beendet werden?

betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ein auf Dauer angelegter Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn Gründe vorliegen, die bei anderen Verträgen einen Rücktritt rechtfertigen würden. Die Auflösung wirkt dabei nur für die Zukunft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Ein Dauerschuldverhältnis kann vorzeitig mit der Wirkung ex nunc aufgelöst werden, wenn Gründe vorliegen, die bei Verträgen anderer Art einen Rücktritt rechtfertigten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 56.

Im Gesetz

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