Ab wann wirkt mein Rücktritt vom Vertrag?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Der Rücktritt vom Vertrag ist eine einseitige Erklärung. Er wird erst wirksam, wenn er dem anderen Vertragsteil zugegangen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der Rücktritt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und wird erst mit dem Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Preisbestimmung durch einen Dritten (§ 1056 ABGB) wird schon mit Zugang an einen der Vertragsteile wirksam und unwiderruflich. Offenbare Schreib- oder Rechenfehler können im Wege der Auslegung berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Korrektur- oder Änderungsmöglichkeiten bestehen nur bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien des zu ergänzenden Vertrags.OGH 2 Ob 185/25g, 20.01.2026
- Ein Gestaltungsrecht wird regelmäßig durch formlose empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt, wird mit deren Zugang an den Empfänger wirksam und erlischt mit seiner Ausübung; siehe RS0013923.OGH 3 Ob 144/14v, 20.05.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 7.
- OGH 2 Ob 185/25g, 20.01.2026
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 155/21x, 25.11.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 178/20w, 25.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 24/18k, 25.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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