Hängen Vertrag über Geräte und Vertrag über Programme zusammen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Werkverträge über BauleistungenOGH 6 Ob 99/24p, 13.08.2025
- Eine Gewährleistungspflicht eines Werkunternehmers für allfällige Mängel der durch den anderen Vertragspartner beigestellten Software ließe sich daher ‑ vom Fall anders lautender Vereinbarungen abgesehen ‑ nicht begründen.OGH 9 Ob 31/13v, 27.08.2013
- Eine Ausnahme von dieser Regel könnte nur dann vorliegen, wenn die Vertragsparteien die Unteilbarkeit ihrer Leistungen entweder ausdrücklich vereinbarten oder eine derartige Vertragskoppelung im Sinne des § 863 Abs 1 ABGB durch solche Handlungen erklärten, die mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.OGH 3 Ob 2004/96v, 29.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 7 Ob 219/25v, 27.05.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 99/24p, 13.08.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können einen Anspruch sowohl auf die Mängel der Sache als auch auf einen Irrtum stützen. Beide Wege stehen Ihnen nebeneinander offen.
Nein. Die Regeln über die Gewährleistung und jene über Irrtum und Irreführung bestehen nebeneinander. Sie können sich daher auf beide stützen.