Zum Inhalt springen

Hängen Vertrag über Geräte und Vertrag über Programme zusammen?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Auftraggeber
Verträge über Geräte einerseits und über Programme samt Wartung andererseits bilden keine untrennbare rechtliche Einheit, wenn die Vertragspartner verschieden sind. Es gibt daher keinen einheitlichen Erfüllungsanspruch über beide Verträge hinweg.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Wegen der Verschiedenheit der Vertragspartner liegt den Verträgen über "hardware" einerseits und "software" (samt Wartung) andererseits kein einheitlicher, unteilbarer Erfüllungsanspruch (im Sinne einer völligen rechtlichen Einheit) zugrunde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Anspruch aus Mangel und aus Irrtum

Sie können einen Anspruch sowohl auf die Mängel der Sache als auch auf einen Irrtum stützen. Beide Wege stehen Ihnen nebeneinander offen.

günstig für Käufer Gewährleistung neben Irrtum

Nein. Die Regeln über die Gewährleistung und jene über Irrtum und Irreführung bestehen nebeneinander. Sie können sich daher auf beide stützen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Eigenständigkeit einer Vertragsklausel
Vertragsrecht · Reiseveranstaltungsvertrag und Ansprüche
Vertragsrecht · Weiterbenützung und Verzicht auf Anfechtung
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Vertragsrecht · Kündigung bei gemischten Dauerverträgen