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Gilt für rechtliche Mängel dasselbe wie für Schäden an der Sache?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer, Liegenschaftskäufer
Ja. Im österreichischen Recht werden Mängel an der Sache selbst und Mängel im Recht gleich behandelt. Daher gelten auch für das Behaupten und Beweisen dieselben allgemeinen Regeln.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Nach österreichischem Recht werden Sachmängel und Rechtsmängel gleich behandelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweislast bei Rechtsmängeln

Rechtliche Mängel werden grundsätzlich gleich behandelt wie Mängel an der Sache selbst. Für die Behauptungs- und Beweislast gelten deshalb auch bei Rechtsmängeln die allgemeinen Regeln.

günstig für Verkäufer Beweis des Mangels

Wenn Sie einen Anspruch aus der Gewährleistung geltend machen, müssen Sie den behaupteten Mangel auch beweisen.

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