Muss ich mir bei einem Mangel Vorteile anrechnen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einem Schadenersatzbegehren, das auf den Ersatz der Wertdifferenz nach der relativen Berechnungsmethode (§ 874 ABGB) gerichtet ist, findet eine Vorteilsanrechnung nicht statt.OGH 3 Ob 145/24f, 28.10.2024
- Das gilt auch, wenn die Rechtslage nach dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz (GewRÄG) anzuwenden ist.OGH 2 Ob 99/18z, 28.03.2019
- Ob eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zu erwägen wäre, wurde offen gelassen, da die beklagte Partei den Vorteilsausgleich nur in Form einer Zug-um-Zug-Einrede geltend gemacht hätte. Diese Einrede ist jedoch jedenfalls unberechtigt, weil die von der beklagten Partei - trotz Erbringung der Gegenleistung - jahrzehntelang verschleppte Resterfüllung nicht im funktionellen Synallagma (siehe dazu im Grundsätzlichen Aicher in Rummel aaO § 1052 Rz 5; Rummel in Rummel aaO § 859 Rz 6; Welser aaO 4) mit dem nunmehr angestrebten Vorteilsausgleich steht.OGH 3 Ob 91/02g, 29.01.2003
- Hier: Vorteile aus verspäteter Verbesserung beziehungsweise Resterfüllung.OGH 3 Ob 91/02g, 29.01.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 14.
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 93/24w, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 29/24s, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 145/24f, 28.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 116/21s, 29.09.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 139/20b, 23.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Schadenersatz steht Ihnen nur zu, wenn durch den Fehler noch ein weiterer Schaden entstanden ist. Besteht Ihr Nachteil nur darin, dass der Mangel überhaupt vorhanden ist, gibt es dafür keinen zusätzlichen Ersatzanspruch.
Sie verlieren nicht nur den Anspruch auf Gewährleistung, sondern auch den Schadenersatz wegen der mangelhaften Ware. Damit gehen alle Rechte verloren, die Sie aus dem Mangel ableiten. Ansprüche wegen Schäden, die der Mangel an anderen Sachen anrichtet, bleiben Ihnen dagegen erhalten. Beim reinen Werkvertrag und bei unbeweglichen Sachen gilt diese Rügepflicht nicht.