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Wer muss beweisen, dass ein rechtlicher Mangel vorliegt?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Übernehmer
Rechtliche Mängel werden grundsätzlich gleich behandelt wie Mängel an der Sache selbst. Für die Behauptungs- und Beweislast gelten deshalb auch bei Rechtsmängeln die allgemeinen Regeln.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Da Sach- und Rechtsmängel grundsätzlich gleich zu behandeln sind, besteht kein Anlass, bei im Rahmen der Gewährleistung geltend gemachten Rechtsmängeln von den allgemeinen Regeln der Behauptungs- und Beweislast abzugehen (so schon 6 Ob 312/97v).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Rechtsmangel und Sachmangel

Ja. Im österreichischen Recht werden Mängel an der Sache selbst und Mängel im Recht gleich behandelt. Daher gelten auch für das Behaupten und Beweisen dieselben allgemeinen Regeln.

günstig für Käufer Beweislast beim Mangel der Sache

Bleibt offen, wann ein Mangel aufgetreten ist und woher er kommt, geht das zu Lasten dessen, der Ihnen die Sache übergeben hat. Er muss nämlich beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, wirken sich die Unklarheiten gegen ihn aus.

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