Wer muss beweisen, dass ein rechtlicher Mangel vorliegt?
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Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kauf- und Abtretungsvertrag über Anteile an einer Kapitalgesellschaft; ein Rechtsmangel wäre bereits dann zu bejahen, wenn die Umstände, aus denen sich der behauptete Rechtsmangel ableitet, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen.OGH 10 Ob 21/08y, 12.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 42/23v, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 26/17k, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
- ABGB § 923
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Im österreichischen Recht werden Mängel an der Sache selbst und Mängel im Recht gleich behandelt. Daher gelten auch für das Behaupten und Beweisen dieselben allgemeinen Regeln.
Bleibt offen, wann ein Mangel aufgetreten ist und woher er kommt, geht das zu Lasten dessen, der Ihnen die Sache übergeben hat. Er muss nämlich beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, wirken sich die Unklarheiten gegen ihn aus.