Handelt der Verkäufer arglistig, wenn er den Mangel kannte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Aufklärungspflicht ist bei solchen Umständen anzunehmen, die für den Entschluss des Käufers derart von Bedeutung sind, dass er bei ihrer Kenntnis den Vertrag möglicherweise nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätte.OGH 1 Ob 184/13k, 17.10.2013
- Verkauf eines Plexiglashauses zum Gebrauch als Hausdach (feuerpolizeiwidrig).OGH 8 Ob 605/78, 15.03.1979
- Hier: Angabe der doppelten Heizleistung eines Heizkessels.OGH 1 Ob 43/74, 03.04.1974
- Verkauf eines Fahrgestells als Werkausführung, das durch erheblich technische Umgestaltung in der Werksausführung verändert worden ist.OGH 8 Ob 343/71, 25.01.1972
- Verkauf eines beschädigten und mangelhaft reparierten Personenkraftwagens als fabriksneu.OGH 7 Ob 10/70, 28.01.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.
Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.