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Kann ich trotz später Rüge den Kauf rückgängig machen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Händler
Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, können Sie den Kauf auch dann rückgängig machen, wenn Sie den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt haben. Die versäumte Mängelanzeige schadet Ihnen in diesem Fall nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor, so hat der Käufer auch ohne Mängelanzeige das Wandlungsrecht nach § 932 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Weiterbenützung und Verlust der Rückgabe

Nein. Wer eine Sache trotz Kenntnis der Mängel weiter benützt, kann den Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen; darin liegt meist ein stillschweigender Verzicht, vor allem wenn die Benützung lange dauert. Wer die Aufhebung will, muss die Sache möglichst in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie erhalten hat.

günstig für Verkäufer Verzicht auf Wandlung bei Mängeln

Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.

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