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Muss die Täuschung des Verkäufers meinen Kauf beeinflusst haben?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Hat der Verkäufer arglistig gehandelt, kommt es nicht darauf an, ob Sie den Vertrag ohne diese Arglist nicht geschlossen hätten. Es ist auch nicht nötig, dass Sie gerade wegen der Arglist auf eine Untersuchung der Ware und auf eine Mängelanzeige verzichtet haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die Arglist des Verkäufers braucht für den Abschluß des Kaufvertrages nicht kausal gewesen zu sein. Es ist auch nicht nötig, daß der Käufer gerade infolge der Arglist des Verkäufers von der Untersuchung der Ware und der Abwendung der Mängelrüge Abstand genommen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

HGB §377 Abs5 B

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss

Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.

günstig für Verkäufer Kauf einer fremden Sache und Gewährleistung

In der Regel nicht, wenn Sie trotzdem Eigentümer geworden sind. Dann hat der Verkäufer seine Vertragspflicht erfüllt, und Sie können weder wegen eines Rechtsmangels Gewähr verlangen noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Anders ist es nur bei besonderen Interessen, die der gutgläubige Erwerb nicht befriedigt.

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