Muss der andere gewusst haben, dass ich mich irre?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kläger hätte auch das Fahrzeug angekauft, wenn ihm die eingetretenen Folgen des Software-Updates der Motorsteuerung bekannt gewesen wäre.OGH 4 Ob 147/22d, 25.01.2024
- Daß der Irrtum somit kausal war.OGH 1 Ob 617/95, 23.10.1995
- Auch bei Irreführung im Sinne des § 874 ABGB.OGH 3 Ob 507/80, 29.01.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 26.
- OGH 6 Ob 81/25t, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 147/22d, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
- OGH 5 Ob 214/19k, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie beim Abschluss in die Irre geführt, müssen Sie im Prozess ausdrücklich erklären, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums anfechten. Ohne diese Erklärung darf das Gericht die Unwirksamkeit des Geschäfts nicht berücksichtigen.
Wenn Sie einen Vertrag wegen Arglist oder wegen eines Irrtums aufheben lassen wollen, müssen Sie kein rechtliches Interesse an der Klage darlegen. Dieses Erfordernis gilt für solche Klagen nicht.