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Muss mir der Verkäufer alles Nachteilige von sich aus sagen?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Eine allgemeine Aufklärungspflicht über alle Umstände, die den Vertragsgegner vom Vertragsabschluss abhalten könnten, besteht nicht. Das Verschweigen von Umständen kann nur dann sittenwidrig sein, wenn der Vertragsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durfte. (Reichsgericht vom 31.01.1944, II 130/43)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss

Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände zu informieren, die seine Entscheidung beeinflussen könnten. Aufklären muss man aber dann, wenn der andere nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs eine Aufklärung erwarten durfte.

günstig für Käufer Aufklärungspflicht des Verkäufers

Der Verkäufer muss Sie aufklären, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Ihnen ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist und Sie dazu Auskunft wollen. Dasselbe gilt, wenn er wegen seiner überlegenen Fachkenntnisse zugleich als Ihr Berater auftritt; dann muss er Sie über jene Umstände aufklären, deren Bedeutung Sie mangels Fachwissen nicht erkennen, die für Ihre Entscheidung aber maßgeblich gewesen wären.

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