Muss mir der Verkäufer alles Nachteilige von sich aus sagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufklärungspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Vorschlägen, die auf eine Befreiung des Arbeitgebers von direkten Leistungsverpflichtungen aus seiner Pensionsvereinbarung hinauslaufen.OGH 9 ObA 140/12x, 29.05.2013
- Hier: Keine Aufklärungspflicht über die (mutmaßliche) Höhe des Werklohns.OGH 2 Ob 7/11k, 29.03.2011
- Generelle Aussagen darüber, wann und in welchem Umfang eine Aufklärungspflicht besteht, sind kaum möglich; es kommt hiebei vor allem auf die Übung des redlichen Verkehrs an.OGH 2 Ob 382/97h, 20.01.1998
- Hier: Gerichtlicher VergleichOGH 4 Ob 510/93, 09.03.1993
- Jeder Teil muss somit grundsätzlich die eigenen Interessen selbst wahrnehmen.OGH 1 Ob 548/92, 24.04.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 5 Ob 137/22s, 21.12.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 130/21k, 19.08.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 8/19w, 27.02.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 870
- ABGB § 879
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände zu informieren, die seine Entscheidung beeinflussen könnten. Aufklären muss man aber dann, wenn der andere nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs eine Aufklärung erwarten durfte.
Der Verkäufer muss Sie aufklären, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Ihnen ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist und Sie dazu Auskunft wollen. Dasselbe gilt, wenn er wegen seiner überlegenen Fachkenntnisse zugleich als Ihr Berater auftritt; dann muss er Sie über jene Umstände aufklären, deren Bedeutung Sie mangels Fachwissen nicht erkennen, die für Ihre Entscheidung aber maßgeblich gewesen wären.