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Wie viel Ersatz bekomme ich nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag?

günstig für Geschädigter betrifft Verkäufer, Käufer, Unternehmer, Geschädigte
Haben beide Leistungen einen Marktpreis oder besteht eine davon in Geld, müssen Sie Ihren tatsächlichen Schaden nicht im Einzelnen nachweisen. Sie können stattdessen den Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert beider Leistungen verlangen. Treten Sie als Verkäufer zurück, ist das der Unterschied zwischen dem Marktpreis Ihrer Ware und dem vereinbarten Kaufpreis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Wenn beide Leistungen einen Marktpreis haben, oder aber eine der Leistungen einen Marktpreis hat und die andere in Geld besteht, kann der infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner Zurücktretende an Stelle des Nachweises des konkreten Schadens den Differenzbetrag zwischen dem gemeinen Wert beider Leistungen, im Falle des Rücktrittes des Verkäufers vom Kaufvertrag somit die Differenz zwischen dem Marktpreis der von ihm zu erbringenden Leistung und dem Kaufpreis verlangen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umsatzsteuer beim Schadenersatz

Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.

günstig für Schädiger Berechnung des Vermögensschadens

Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.

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